Wo wir leben und lernen, soll es sauber sein. Wir helfen mit, dass das so bleibt:
Hausschuhe verwenden, Müll trennen und entsorgen; Unterricht nur in einer sauberen Klasse, Klassenzimmer und Garderobe ordentlich hinterlassen.
Kaugummi oder Kopfbedeckungen sind Teil der Freizeit; keine Energy – Drinks in der Schule.
Bei Unterrichtsende stellen wir die Sessel auf die Bänke, um auch unser Reinigungspersonal zu entlasten.
beschlossen durch die LEHRERKONFERENZ und das SCHULFORUM
1. Ermahnung
2. Ermahnung und klärendes Gespräch
3. Klärendes Gespräch und schriftliche Vereinbarung über Konsequenzen (Schülervorschlag)
4. Schriftliche Zusatzarbeiten (zum Stoff passend) oder Reinigungsarbeiten (je nach Vergehen)
5. Verständigung der Eltern – klärende Aussprache („zufriedenstellend“)
6. Nacharbeiten am freien Nachmittag (wie 4.)
7. Lüge oder Diebstahl: sofortige Verständigung der Eltern
8. WENIG ZUFRIEDENSTELLEND: Mitteilung SCHUG § 19, Z4 (oder SCHUG § 48);
Angebot zum Gespräch bei gravierenden Verstößen und bei unverbesserlichem und uneinsichtigem Verhalten